Reisen mit einer chronischen Erkrankung kann eine Herausforderung sein – besonders, wenn regelmäßige Behandlungen wie Blutkontrollen, Infusionen oder Medikamente notwendig sind. Doch welche Möglichkeiten der Krankenversicherung auf Reisen mit chronischer Erkrankung gibt es? Viele wissen nicht, dass die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) im Ausland oft nicht ausreicht, vor allem bei längeren Aufenthalten oder außerhalb der EU. Doch es gibt Lösungen! In diesem Artikel erkläre ich, wie § 18 SGB V dir helfen kann und welche Möglichkeiten es für Reisen bis und über 90 Tage gibt – basierend auf meinen eigenen Erfahrungen mit der „Young Travellers„-Versicherung und der GKV.


§ 18 SGB V – Der Geheimtipp für chronisch Kranke
Der Paragraph § 18 im Sozialgesetzbuch V (SGB V) ist vielen unbekannt, aber ein echter Gamechanger. Er regelt Leistungen im Ausland und kann dafür sorgen, dass auch regelmäßige Behandlungen oder die laufende Medikamentenversorgung während eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts abgedeckt werden.
Wichtig: Du musst vorher einen Antrag bei deiner Krankenkasse stellen. Wird dieser genehmigt, kannst du sicher sein, dass medizinisch notwendige Behandlungen – auch bei chronischen Erkrankungen – im Ausland erstattet werden. Das kann z. B. Blutkontrollen, Dialyse, Infusionen oder spezielle Medikamente umfassen.
Reisen bis 90 Tage: Die klassische Lösung
Für kürzere Reisen bis etwa 90 Tage – sei es Urlaub oder eine Geschäftsreise – reicht oft eine Kombination aus:
Private Auslandskrankenversicherung (AKV): Sie deckt akute Erkrankungen, Unfälle und Rücktransporte weltweit ab. Ich nutzte hier „Young Travellers“, weil sie flexibel und erschwinglich ist.
Antrag auf § 18 SGB V: Wenn du chronisch krank bist und während der Reise Behandlungen brauchst (z. B. Blutkontrollen oder Infusionen), kannst du mit diesem Antrag sicherstellen, dass die GKV diese Kosten übernimmt. Ohne Antrag deckt die GKV außerhalb der EU nichts und innerhalb der EU nur das, was über die EHIC läuft – oft nicht genug für chronische Fälle.
Tipp: Prüfe die AKV-Bedingungen genau – viele decken Vorerkrankungen nur bei unerwarteter Verschlechterung, nicht bei planmäßigen Behandlungen.
Reisen ab 90 Tage: Langzeit-Optionen
Für längere Aufenthalte – z. B. Weltreise, Work & Travel, ein Auslandssemester oder ein Sabbatical – wird es komplexer. Hier sind die Möglichkeiten:
1. GKV beibehalten + § 18 SGB V + private AKV
Bleib freiwillig in der GKV versichert und stelle den § 18-Antrag. So sind chronische Behandlungen abgedeckt, während die AKV (bei mir Young Travellers) akute Fälle und Rücktransporte übernimmt. Das war meine Lösung – flexibel und sicher.
2. Nur private AKV
Du meldest dich aus der GKV ab und nimmst nur eine private Auslandskrankenversicherung. Nachteil: Chronische Behandlungen sind meist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um eine akute, unerwartete Verschlechterung. Für mich wäre das keine Option gewesen.
3. Internationale Krankenversicherung
Diese teurere Variante deckt oft auch Vorerkrankungen vollständig ab, wenn du sie bei Abschluss angibst und sie akzeptiert werden. Ideal für längere Aufenthalte, aber nicht immer nötig, wenn § 18 SGB V greift.
Meine Lösung für eine Krankenversicherung auf Reisen mit chronischer Erkrankung
Ich habe mich für die Kombination aus „Young Travellers“ als privater AKV und freiwilliger GKV-Mitgliedschaft entschieden. Young Travellers bot mir weltweiten Schutz für bis zu 5 Jahre, inklusive Rücktransport und akuter Behandlungen. Gleichzeitig sicherte § 18 SGB V meine regelmäßigen Behandlungen ab, nachdem ich den Antrag gestellt hatte. Das gab mir die Freiheit, sorgenfrei zu reisen, ohne auf meine Gesundheit verzichten zu müssen.
Meine Humira-Medikation habe ich trotzdem in ausreichender Menge mitgenommen, da der Aufwand, diese im Ausland mit ständig wechselnden Orten rechtzeitig zu bekommen, enorm gewesen wäre. Ein Arzttermin, die Verschreibung, die Verfügbarkeit des Medikaments, das Vorstrecken der Kosten und die Erstattung durch die Krankenkasse – die nur bis zur deutschen Preishöhe zahlt – hätten jedes Mal einen erheblichen organisatorischen Aufwand bedeutet. Für mich war es einfacher mein Medikament in einem mobilen Kühlschrank zu transportieren. Wie ich das gemacht habe kannst die hier lesen.
Fazit
Egal, ob kurz oder lang unterwegs – mit einer chronischen Erkrankung brauchst du einen Plan. § 18 SGB V ist ein mächtiges Werkzeug, das viele übersehen, aber es erfordert einen Antrag. Kombiniere es mit einer privaten Auslandskrankenversicherung wie Young Travellers für maximale Sicherheit. Oder wähle eine internationale Versicherung, wenn du alles in einem Paket willst. Informiere dich frühzeitig bei deiner Krankenkasse und prüfe die Versicherungsbedingungen – dann steht deiner Reise nichts mehr im Weg!
Hier findest du einen Beispielantrag für § 18 SGB V, den du als Vorlage nutzen kannst.
Hast du bereits Erfahrungen mit § 18 SGB V gemacht? Gibt es weitere Herausforderungen, auf die du gestoßen bist?